Migrationsrecht
Sie benötigen eine Beratung im Aufenthaltsrecht oder die Vertretung in Ihrem Recht, dann stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Das Migrationsrecht ist breit gefächert. Sie haben Fragen zu Ihrem Aufenthaltsstatus (Duldung, befristeter Titel, unbefristeter Titel, längerer Aufenthalt im Ausland, EU- Freizügigkeit, Visa), Arbeitserlaubnis, Staatsangehörigkeit, Familienzusammenführung,
Dann helfe ich Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen
II. Aufenthaltserlaubnis Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist immer Zweck gebunden. Es gibt verschiedene Arten von Aufenthaltserlaubnissen, die je nach Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen erteilt werden. Beispiele: § 25 a AufenthG wird für gut integrierte Jugendliche erteilt. § 28 AufenthG wird für den Ehegatten eines deutschen Staatsangehörigen erteilt. § 21 AufenthG wird für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit eines Ausländers aus einem Drittsaat außerhalb der EU erteilt. Insbesondere profitieren davon einige Staatsangehörige von dieser Vorschrift, wenn Sie Staatsangehörige bestimmter Länder sind: Dominikanische Republik, Indonesien, Iran, Japan, Philippinen, Sri Lanka und Türkei. III. Duldung Eine Duldung wird Ihnen erteilt, wenn Sie aus vorrübergehenden Gründen nicht abgeschoben werden können. Diese Gründe beziehen sich entweder auf das Inland, also Deutschland oder aber auf das jeweilige Zielstaat. Es gibt auch die sogenannten Kettenduldungen. Ihre Duldung wird über Jahre hinweg immer wieder verlängert. Hier kann geprüft werden, ob auf Grund Veränderungen Ihrer Lebensumstände, ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels möglich ist. Denn der Duldungsstatus, sperrt Ihnen einige Rechtsansprüche. IV. Aufenthaltsgestattung Die Aufenthaltsgestattung, ist Ihre Berechtigung solange in Deutschland zu bleiben, solange Ihr Asylverfahren nicht unanfechtbar abgeschlossen ist. V. Familienzusammenführung Sie leben in Deutschland und sind im Besitz eines Aufenthlatstitels. Sie möchten Ihre Kinder, Ihren Ehemann, Ihre Ehefrau nach Deutschland holen. Dafür müssen Sie einen Antrag bei der Ausländerbehörde stellen und der jeweilige Familienangehörige in der deutschen Botschaft des jeweiligen Herkunftslandes. Es gibt unterschiedliche Voraussetzungen, die für die Familienzusammenführung erfüllt werden müssen. Lehnt die Botschaft den Antrag ab, kann remonstriert werden oder Klage bei dem einzig zuständigen Verwaltungsgericht Berlin erhoben werden. Dauert die Bearbeitung zu lange, kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden. Sprechen Sie mich gerne an.
Meliha Karataş - Telefon 0451 - 98987675